FÜR BEHÖRDEN & ÖFFENTLICHE VERWALTUNG

PDF Schwärzung
für Behörden

IFG-Anfragen, Akteneinsichten und Auskunftspflichten — personenbezogene Daten automatisch schwärzen, irreversibel und DSGVO-konform. Serverseitig in Deutschland.

ANWENDUNGSFÄLLE

Wo Behörden Datenmaske einsetzen

IFG-Anfragen bearbeiten

Beantworten Sie Informationsfreiheitsanfragen effizient und rechtssicher. Datenmaske erkennt und schwärzt automatisch alle personenbezogenen Daten Dritter in den herauszugebenden Dokumenten.

Akteneinsicht gewähren

Bereiten Sie Akten für Akteneinsichten auf, ohne personenbezogene Daten Dritter preiszugeben. Automatische Schwärzung von Namen, Adressen und Kontaktdaten in Minuten.

Informationsfreiheit sicherstellen

Erfüllen Sie die Pflicht zur Informationsfreiheit, während Sie gleichzeitig den Datenschutz gewährleisten. Datenmaske macht beides möglich — schnell und zuverlässig.

DSGVO Art. 15 Auskunftsanfragen

Bei Auskunftsanfragen nach Art. 15 DSGVO müssen häufig Daten Dritter geschwärzt werden. Datenmaske automatisiert diesen Prozess und stellt sicher, dass keine fremden Daten preisgegeben werden.

Interne Dokumente freigeben

Geben Sie interne Dokumente für Gremien, Ausschüsse oder die Öffentlichkeit frei — mit zuverlässig geschwärzten personenbezogenen Daten.

Berichte und Statistiken veröffentlichen

Veröffentlichen Sie Berichte und Statistiken, ohne personenbezogene Daten zu offenbaren. Datenmaske bereitet Ihre PDFs automatisch für die Veröffentlichung vor.

VORTEILE

Warum Behörden auf Datenmaske vertrauen

95%
Zeitersparnis
gegenüber manueller Schwärzung
10+
Datentypen
automatisch erkannt
DE
Serverstandort
DSGVO-konform in Deutschland
API
Integrierbar
in bestehende Workflows

FAQ

Häufige Fragen

Wie unterstützt Datenmaske bei IFG-Anfragen?

Bei Informationsfreiheitsanfragen müssen Behörden personenbezogene Daten Dritter aus den Dokumenten entfernen, bevor sie diese herausgeben. Datenmaske erkennt automatisch Namen, Adressen, Kontaktdaten und weitere personenbezogene Daten und schwärzt diese irreversibel.

Werden die Dokumente auf deutschen Servern verarbeitet?

Ja. Alle Dokumente werden auf Servern in Deutschland verarbeitet. Die Datenübertragung erfolgt TLS-verschlüsselt. Datenmaske ist vollständig DSGVO-konform und Dokumente werden nach der Verarbeitung automatisch gelöscht.

Kann Datenmaske für DSGVO Art. 15 Auskunftsanfragen eingesetzt werden?

Ja. Bei Auskunftsanfragen nach Art. 15 DSGVO müssen häufig Daten Dritter geschwärzt werden, bevor die Akte an die anfragende Person übermittelt wird. Datenmaske automatisiert diesen Prozess und stellt sicher, dass keine fremden personenbezogenen Daten preisgegeben werden.

Ist die Schwärzung irreversibel?

Ja. Datenmaske entfernt den Textinhalt permanent aus dem PDF — nicht nur visuell. Die geschwärzten Daten lassen sich nach dem Export nicht wiederherstellen. Dies erfüllt die Anforderungen an eine wirksame Anonymisierung.

Lässt sich Datenmaske in bestehende Verwaltungsprozesse integrieren?

Ja. Datenmaske bietet eine API an, über die sich die Schwärzungsfunktion in bestehende Workflows und Dokumentenmanagementsysteme integrieren lässt. Ideal für automatisierte IFG-Anfragen und wiederkehrende Akteneinsichten.

DATENMASKE

IFG-Anfragen
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