ANWENDUNGSFÄLLE
Bereiten Sie Akten für Akteneinsichten schnell und rechtssicher auf. Datenmaske erkennt und schwärzt automatisch alle personenbezogenen Daten Dritter — irreversibel und nachvollziehbar.
Schützen Sie vertrauliche Mandantendaten bei der Weitergabe von Dokumenten an Dritte, Sachverständige oder gegnerische Kanzleien. Automatische Erkennung von Namen, Adressen und Kontaktdaten.
Erfüllen Sie die Verschwiegenheitspflicht nach § 203 StGB bei der Herausgabe von Dokumenten. Datenmaske stellt sicher, dass personenbezogene Daten irreversibel entfernt werden.
Beantworten Sie Informationsfreiheitsanfragen effizient, indem Sie personenbezogene Daten automatisiert schwärzen. Reduzieren Sie den Bearbeitungsaufwand von Stunden auf Minuten.
Schwärzen Sie sensible Daten in Gerichtsdokumenten, Urteilen und Schriftsätzen, bevor diese veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.
Bei Due-Diligence-Prüfungen müssen häufig personenbezogene Daten aus Verträgen und Dokumenten entfernt werden. Datenmaske beschleunigt diesen Prozess erheblich.
VORTEILE
FAQ
Ja. Datenmaske setzt pdf-lib ein, um Textinhalte permanent zu entfernen — nicht nur visuell zu überdecken. Die geschwärzten Daten sind nach dem Export nicht wiederherstellbar. Dies entspricht den Anforderungen an eine wirksame Anonymisierung im Sinne der DSGVO.
Datenmaske unterstützt Kanzleien bei der Einhaltung des § 203 StGB, indem personenbezogene Daten irreversibel geschwärzt werden. Die Verarbeitung erfolgt auf Servern in Deutschland. Bitte prüfen Sie im Einzelfall, ob Ihre konkrete Nutzung die Anforderungen erfüllt.
Ein typisches 20-seitiges PDF wird in wenigen Minuten analysiert. Die KI erkennt automatisch Namen, Adressen, IBANs, E-Mail-Adressen und weitere personenbezogene Daten. Sie überprüfen die Vorschläge und exportieren das geschwärzte Dokument.
Alle Dokumente werden über eine TLS-verschlüsselte Verbindung übertragen und auf Servern in Deutschland verarbeitet. Datenmaske ist vollständig DSGVO-konform. Dokumente werden nach der Verarbeitung automatisch gelöscht.
Ja. Bei Informationsfreiheitsanfragen müssen personenbezogene Daten Dritter aus den Dokumenten entfernt werden. Datenmaske erkennt und schwärzt diese Daten automatisch, sodass Sie IFG-Anfragen schnell und rechtssicher beantworten können.