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EU-KI-VERORDNUNG
Die EU-KI-Verordnung (KI-VO) stuft KI-Systeme nach Risiko ein. Datenmaske fällt nicht unter die High-Risk-Kategorien des Anhangs III (keine Biometrie, keine Strafverfolgung, keine der dort genannten kritischen Einsatzbereiche). Die PII-Erkennung in Textdokumenten ist werkzeugunterstützend und unterliegt stets der menschlichen Freigabe.
Einstufung: minimaler Risiko-Klasse(vergleichbar mit Spam-Filtern). Wir beanspruchen kein „KI-Act-Zertifikat” — ein solches gibt es für minimale Risiko-Klassen nicht. Die korrekte Aussage ist: minimaler Risiko + freiwillige Transparenz-Disclosures.
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