IFG Auskunftspflicht
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gewahrt jedermann einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehorde. Ahnliche Gesetze existieren auf Landesebene (Landesinformationsfreiheitsgesetze, LIFG). Behörden sind verpflichtet, auf Antrag Auskunft zu erteilen oder Akteneinsicht zu gewahren — jedoch mit wichtigen Einschrankungen zum Schutz von Drittdaten.
Wenn Behörden Dokumente im Rahmen des IFG herausgeben, müssen sie personenbezogene Daten Dritter vorab entfernen. Dies betrifft Namen von Privatpersonen, interne Personaldaten, Gesundheitsinformationen und weitere schutzwurdige Daten. Die Schwärzung muss dabei sorgfaltig und vollständig erfolgen — unvollstandige Schwärzung kann zu Datenschutzverstoßen fuhren. Die Praxis zeigt, dass dies bei grossen Dokumentmengen ein erheblicher manueller Aufwand ist.
Datenmaske unterstützt Behörden bei der IFG-konformen Schwärzung, indem es personenbezogene Daten automatisch erkennt und zur Prüfung markiert. Der Nutzer behalt die volle Kontrolle: Jede vorgeschlagene Schwärzung kann bestatigt oder abgelehnt werden. Das Protokoll dokumentiert den gesamten Vorgang und dient als Nachweis der ordnungsgemasen Datenentfernung.
Verwandte Begriffe
Was ist Schwärzung?
Erklrung der PDF-Schwärzung: permanente Entfernung personenbezogener Daten, Unterschied zum Verdecken, irreversible Schwärzung mit Datenmaske.
Personenbezogene Daten
Definition personenbezogener Daten nach DSGVO Art. 4: Beispiele wie Name, E-Mail, IBAN, Telefonnummer und wie Datenmaske diese erkennt und schwärzt.
DSGVO Artikel 17 — Recht auf Loschung
DSGVO Artikel 17 erklart: Recht auf Loschung personenbezogener Daten, Voraussetzungen, Ausnahmen und wie PDF-Schwärzung dabei hilft.