GLOSSAR

IFG Auskunftspflicht

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gewahrt jedermann einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehorde. Ahnliche Gesetze existieren auf Landesebene (Landesinformationsfreiheitsgesetze, LIFG). Behorden sind verpflichtet, auf Antrag Auskunft zu erteilen oder Akteneinsicht zu gewahren — jedoch mit wichtigen Einschrankungen zum Schutz von Drittdaten.

Wenn Behorden Dokumente im Rahmen des IFG herausgeben, mussen sie personenbezogene Daten Dritter vorab entfernen. Dies betrifft Namen von Privatpersonen, interne Personaldaten, Gesundheitsinformationen und weitere schutzwurdige Daten. Die Schwarzung muss dabei sorgfaltig und vollstandig erfolgen — unvollstandige Schwarzung kann zu Datenschutzverstoßen fuhren. Die Praxis zeigt, dass dies bei grossen Dokumentmengen ein erheblicher manueller Aufwand ist.

Datenmaske unterstutzt Behorden bei der IFG-konformen Schwarzung, indem es personenbezogene Daten automatisch erkennt und zur Prufung markiert. Der Nutzer behalt die volle Kontrolle: Jede vorgeschlagene Schwarzung kann bestatigt oder abgelehnt werden. Das Protokoll dokumentiert den gesamten Vorgang und dient als Nachweis der ordnungsgemasen Datenentfernung.

Compliance leicht gemacht.

Datenmaske setzt DSGVO-Prinzipien automatisch um. Schwarzung, Protokoll, EU-Hosting — alles inklusive.