Datenmaske
ART. 15 DSGVO · AUSKUNFTSERSUCHEN

Der schmerzhafte Schritt
im Auskunftsworkflow.

DSAR-Software verwaltet die Anfrage und findet die Daten. Das Schwärzen Dritter-Daten aus der Dokumentenakte — der Schritt, der Stunden juristischer Prüfung frisst — bleibt meist manuell und fehleranfällig. Genau da setzt Datenmaske an.

Der Workflow ist im Dashboard verfügbar (Anmeldung erforderlich). Status v1 — Cross-Dokument-Balancing-UI und ZIP-Export folgen.

DIE LÜCKE

Workflow-Tools schwärzen keine Dokumentinhalte.

Etablierte DSR-Suiten (OneTrust, Securiti, DataGrail) verwalten die Anfrage, durchsuchen Datenbanken, automatisieren die Antwort — aber am Dokumentinhalt (Personalakte als PDF, E-Mail-Anhänge, gescannte Akten) enden ihre Fähigkeiten. OneTrust etwa beschränkt die Schwärzung laut eigener FAQ auf unstrukturierten Text und HTML.

DACH-DSGVO-Tools (Robin Data, Cortina, FTAPI) decken Workflow, VVT und Datenübermittlung — aber nicht die echte Content-Stream-Schwärzung. Datenmaske schließt genau diese Lücke: das MuPDF-Modul im DSAR-Workflow.

WORKFLOW

Wo Datenmaske sitzt

01

Auskunftsersuchen erhalten

Ehemalige Beschäftigte, Kund:innen, Gläubiger:innen fordern Art. 15-Auskunft an. Frist: ein Monat (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).

02

Dokumente zusammenstellen

E-Mails, Personalakte, Tickets, Verträge — alles, was die Person betrifft. Die Akte muss redigiert werden, bevor sie herausgeht.

03

Daten Dritter schwärzen

Der schmerzhafte Schritt: Namen anderer Beschäftigter, Kund:innen, Zeug:innen, Whistleblower:innen müssen entfallen — balancing test nach Art. 15 Abs. 4 i. V. m. ErwG 63.

04

Herausgeben + protokollieren

Redigierte PDF übermitteln und im Schwärzungsprotokoll dokumentieren, was entfallen wurde — Art. 5 Abs. 2 Accountability.

Datenmaske greift in Schritt 3 — der balancing test nach Art. 15 Abs. 4 i. V. m. Erwägungsgrund 63 ist zwar rechtlich menschlich; die Erkennung, Vorschau und irreversible Entfernung der markierten Stellen wird aber maschinell nachvollziehbar.

EHRLICHKEIT

Was Datenmaske ersetzt — und was nicht.

  • Ersetzt: manuelle Schwärzung in Adobe, Excel-Tabellen-Frickelei, Schwarze-Box-Overlays mit wiederherstellbarem Text.
  • Ersetzt nicht: eine DSR-Workflow-Suite. Anfragen-Intake, Identitätsprüfung, Datastore-Discovery bleiben bei OneTrust, Robin Data & Co.
  • Ersetzt nicht: die juristische Einzelfallentscheidung, ob ein konkreter Dritter-Datenpunkt geschwärzt werden muss. Datenmaske macht Vorschläge; die Freigabe liegt bei der nutzenden Person.
DATENMASKE

Auskunftsersuchen in Stunden statt Wochen.