Datenmaske
§ 203 STGB · BERUFSGEHEIMNIS

§ 203 StGB und PDF-Schwärzung

Die Reform von 2017 ermöglicht Berufsgeheimnisträgern das Cloud-Outsourcing unter Bedingungen (§ 203 Abs. 3 S. 2 StGB i. V. m. § 43e BRAO). Datenmaske Desktop geht einen Schritt weiter: Die Schwärzung läuft lokal auf Ihrem Rechner — Mandantendaten verlassen nie Ihr Gerät, es gibt keine mitwirkende dritte Person im redaktionellen Pfad.

GRUNDLAGEN

Was § 203 StGB regelt

§ 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) stellt die unbefugte Offenbarung eines fremden Geheimnisses unter Strafe. Betroffen sind Berufsgeheimnisträger, die beruflich Vertrauen empfangen — der Schutz gilt dem Mandanten- bzw. Patientengeheimnis, nicht nur personenbezogenen Daten.

§ 203 Abs. 3 S. 2 StGB erstreckt die Schweigepflicht auf mitwirkende Personen , die der Berufsgeheimnisträger zur Verarbeitung heranzieht — und damit gerade auf IT-Dienstleister und Cloud-Anbieter. Berufsrechtlich flankiert durch § 43a BRAO (anwaltliche Verschwiegenheit) und § 43e BRAO (Outsourcing-Regelung).

Betroffene Berufsgruppen (Auswahl)

  • · Rechtsanwälte / Rechtsanwältinnen (§ 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 43a BRAO)
  • · Steuerberater / Steuerbevollmächtigte (§ 203 Abs. 1 Nr. 3b, § 57 StBerG)
  • · Wirtschaftsprüfer (§ 203 Abs. 1 Nr. 3b, § 43 WPO)
  • · Notare (§ 203 Abs. 1 Nr. 6, § 14 BNotO)
  • · Ärztinnen / Ärzte, Psychotherapeutinnen / -therapeuten (§ 203 Abs. 1 Nr. 1)
  • · Apotheker, Hebammen, Pflegekräfte (§ 203 Abs. 1 Nr. 2)

REFORM 2025

Drei Bedingungen für zulässiges Outsourcing

Das „Gesetz zum Outsourcing in Kanzleien“ macht die Einbindung externer IT-Dienstleister für Berufsgeheimnisträger unter folgenden Bedingungen rechtlich zulässig:

1

Erforderlichkeit

Der Dienstleister muss zu einer ordnungsgemäßen Berufsausübung erforderlich sein (§ 43e BRAO) — eine bloße Bequemlichkeit reicht nicht.

2

Verschwiegenheitsvereinbarung

Der IT-Dienstleister und alle mitwirkenden Personen werden schriftlich zur Geheimhaltung verpflichtet (§ 203 Abs. 4 StGB, § 43e Abs. 3 BRAO). Beim Cloud-Weg ist das die zentrale vertragliche Sicherheit.

3

Technisch-organisatorische Maßnahmen

Angemessene TOMs (Art. 32 DSGVO), Prüfung des Dienstleisters und Dokumentation der beauftragten Leistung (§ 43e Abs. 1 u. 5 BRAO).

Hinweis: Die genaue Reichweite von § 203 Abs. 3 S. 2 StGB bei IT-Dienstleistern und die unionsrechtliche Bewertung (CLOUD Act bei US-Anbietern) sind im Einzelfall durch eine anwaltliche Beratung zu prüfen. Datenmaske gibt keine Rechtsberatung — siehe unten.

ZWEI WEGE

Wie Datenmaske eingesetzt werden kann

DATENMASKE DESKTOP · VERFÜGBAR

Lokale Schwärzung

Das PDF wird vollständig auf Ihrem Rechner verarbeitet. Es gibt keine mitwirkende dritte Person und keine Datenweitergabe — der Anknüpfungspunkt für § 203 Abs. 3 S. 2 StGB (Outsourcing) entfällt. Mandantengeheimnisse verlassen Ihre IT nicht.

DATENMASKE SECURE · IN VORBEREITUNG

EU-gehostet, unter Bedingungen

Für die Cloud-Edition wird die Outsourcing-Voraussetzung des § 43e BRAO vorbereitet: AVV (Art. 28 DSGVO), Verschwiegenheitsvereinbarung und TOMs. Verfügbar, sobald ein § 203-konformer Server-Anbieter finalisiert ist und die Vertragsgrundlage geschlossen wurde.

EHRLICHKEIT

Was Datenmaske nicht ist

  • Kein „§ 203-Zertifikat“. Es gibt keine staatliche Zertifizierung für § 203-Konformität einer Software. Datenmaske stellt die technische Architektur (lokale Verarbeitung bzw. dokumentierte TOMs) bereit — die arbeits- und berufsrechtliche Einschätzung im Einzelfall obliegt Ihrer Kanzlei bzw. Praxis.
  • Keine Rechtsberatung. Diese Seite ist Produktinformation, keine Rechtsdienstleistung. Für die vertragliche und berufsrechtliche Absicherung wenden Sie sich an Ihre Rechtsanwaltskammer oder einen Fachanwalt.
  • Kein Ersatz für Prüfung. KI-Vorschläge müssen vom Nutzer überprüft werden (AGB § 3(5)). Die Erkennungsvollständigkeit ist ein best-effort-Prozess und ersetzt nicht die menschliche Prüfung vor Weitergabe.