Vertrauen · Art. 28 DSGVO
AVV-Änderungshistorie
Hintergrund
Diese Seite dokumentiert jede Änderung des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) öffentlich und rückverfolgbar. Jeder Eintrag verlinkt direkt auf den betroffenen Paragrafen der AVV-Vorlage, damit eine Datenschutzbeauftragte oder ein Datenschutzbeauftragter vor der Unterzeichnung gezielt prüfen kann, was sich seit der zuletzt geprüften Version geändert hat.
Jede AVV-Version ist in unserer internen Versionskontrolle revisionssicher erfasst. Diese Seite ist die öffentliche Dokumentation jeder Änderung.
Versionen & Änderungen
Version 2026-07
3. Juli 2026 · Stand Juni 2026AktuellErste öffentlich dokumentierte AVV-Version: bilaterale netcup-Unterzeichnung, ANHANG 3 § 5 konkretisiert, § 8 auf Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO gestrafft.
- Subauftragsverarbeiter§ 6Bilaterale Unterzeichnung des netcup-AVV abgeschlossen (netcup 01.07.2026, Mokka Agentur GbR 03.07.2026); ANHANG 3 § 5 (Datenkategorien) korrekt ausgefüllt. C1.1 damit vollständig abgeschlossen.
- Geändert§ 8§ 8 Verschwiegenheit auf Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO gestrafft; Verweis auf das Datengeheimnis nach § 53 BDSG ergänzt.
- Rechtslage§ 6Klarstellung: KI-Erkennung (NER) läuft auf eigener netcup-Infrastruktur in Deutschland; kein Versand an externe KI-Dienste außerhalb der EU.
Version 2026-06
1. Juni 2026 · Stand Mai 2026Erstveröffentlichung der öffentlichen AVV-Vorlage (Art. 28 DSGVO) samt Anlage zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM).
- NeuÖffentliche Vorstellung des AVV-Muster-Entwurfs mit Präambel, § 1–§ 10 und TOM-Anlage (Art. 32 DSGVO).
- Subauftragsverarbeiter§ 6Ausweisung der Auftragsverarbeiter: netcup (Hosting, Nürnberg), Microsoft Azure Document Intelligence (OCR, Germany West Central), Stripe (Zahlungsabwicklung).
Fragen zu einer Version?
Wenn Sie eine bestimmte Änderung erläutert haben möchten oder eine ältere Fassung für Ihre Unterlagen benötigen, wenden Sie sich an info@datenmaske.de. Den verbindlichen Abschluss des AVV sowie Sicherheits-Fragebögen finden Sie auf der Seite Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).