Vertrauen · Art. 28 DSGVO
AVV-Änderungshistorie — Datenmaske
Hintergrund
Diese Seite dokumentiert jede Änderung des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) öffentlich und rückverfolgbar. Jeder Eintrag verlinkt direkt auf den betroffenen Paragrafen der AVV-Vorlage, damit eine Datenschutzbeauftragte oder ein Datenschutzbeauftragter vor der Unterzeichnung gezielt prüfen kann, was sich seit der zuletzt geprüften Version geändert hat.
Jede AVV-Version ist in unserer internen Versionskontrolle revisionssicher erfasst. Diese Seite ist die öffentliche Dokumentation jeder Änderung.
Versionen & Änderungen
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Version 2026-07.1
28. Juli 2026 · Stand Juli 2026 AktuellVerarbeitungsorte, Azure-Rückfallstufe, Datenkategorien und Löschangaben an den tatsächlichen technischen Betrieb angepasst.
- Rechtslage § 2Strafrechtliche Daten korrekt Art. 10 DSGVO zugeordnet; Drittlandgarantien nach Art. 44 ff. präzisiert.
- Subauftragsverarbeiter § 6Azure AI Language als technische NER-Rückfallstufe ergänzt; Stripe aus der Liste der Dokument-Unterauftragsverarbeiter entfernt.
- Geändert § 9Aussagen zur Löschung in infrastrukturseitigen Sicherungen ohne unbelegtes starres 30-Tage-Versprechen formuliert.
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Version 2026-07
3. Juli 2026 · Stand Juli 2026Erste öffentlich dokumentierte AVV-Version: bilaterale netcup-Unterzeichnung, ANHANG 3 § 5 konkretisiert, § 8 auf Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO gestrafft.
- Subauftragsverarbeiter § 6Bilaterale Unterzeichnung des netcup-AVV abgeschlossen (netcup 01.07.2026, Mokka Agentur GbR 03.07.2026); ANHANG 3 § 5 (Datenkategorien) korrekt ausgefüllt. C1.1 damit vollständig abgeschlossen.
- Geändert § 8§ 8 Verschwiegenheit auf Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO gestrafft; Verweis auf das Datengeheimnis nach § 53 BDSG ergänzt.
- Rechtslage § 6Klarstellung: KI-Erkennung (NER) läuft auf eigener netcup-Infrastruktur in Deutschland; kein Versand an externe KI-Dienste außerhalb der EU.
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Version 2026-06
1. Juni 2026 · Stand Mai 2026Erstveröffentlichung der öffentlichen AVV-Vorlage (Art. 28 DSGVO) samt Anlage zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM).
- NeuÖffentliche Vorstellung des AVV-Muster-Entwurfs mit Präambel, § 1–§ 10 und TOM-Anlage (Art. 32 DSGVO).
- Subauftragsverarbeiter § 6Ausweisung der Auftragsverarbeiter: netcup (Hosting, Nürnberg), Microsoft Azure Document Intelligence (OCR, Germany West Central), Stripe (Zahlungsabwicklung).
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Fragen zu einer Version?
Wenn Sie eine bestimmte Änderung erläutert haben möchten oder eine ältere Fassung für Ihre Unterlagen benötigen, wenden Sie sich an info@datenmaske.de. Den verbindlichen Abschluss des AVV sowie Sicherheits-Fragebögen finden Sie auf der Seite Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).