Datenmaske

Vertrauen · Art. 28 DSGVO

Historique des modifications de l'AVV — Datenmaske

Aktuelle Version

Version 2026-07.1

Stand Juli 2026

Hintergrund

Diese Seite dokumentiert jede Änderung des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) öffentlich und rückverfolgbar. Jeder Eintrag verlinkt direkt auf den betroffenen Paragrafen der AVV-Vorlage, damit eine Datenschutzbeauftragte oder ein Datenschutzbeauftragter vor der Unterzeichnung gezielt prüfen kann, was sich seit der zuletzt geprüften Version geändert hat.

Jede AVV-Version ist in unserer internen Versionskontrolle revisionssicher erfasst. Diese Seite ist die öffentliche Dokumentation jeder Änderung.

Versionen & Änderungen

  1. Version 2026-07.1

    28. Juli 2026 · Stand Juli 2026 Aktuell

    Verarbeitungsorte, Azure-Rückfallstufe, Datenkategorien und Löschangaben an den tatsächlichen technischen Betrieb angepasst.

    • Rechtslage § 2
      Strafrechtliche Daten korrekt Art. 10 DSGVO zugeordnet; Drittlandgarantien nach Art. 44 ff. präzisiert.
    • Subauftragsverarbeiter § 6
      Azure AI Language als technische NER-Rückfallstufe ergänzt; Stripe aus der Liste der Dokument-Unterauftragsverarbeiter entfernt.
    • Geändert § 9
      Aussagen zur Löschung in infrastrukturseitigen Sicherungen ohne unbelegtes starres 30-Tage-Versprechen formuliert.
  2. Version 2026-07

    3. Juli 2026 · Stand Juli 2026

    Erste öffentlich dokumentierte AVV-Version: bilaterale netcup-Unterzeichnung, ANHANG 3 § 5 konkretisiert, § 8 auf Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO gestrafft.

    • Subauftragsverarbeiter § 6
      Bilaterale Unterzeichnung des netcup-AVV abgeschlossen (netcup 01.07.2026, Mokka Agentur GbR 03.07.2026); ANHANG 3 § 5 (Datenkategorien) korrekt ausgefüllt. C1.1 damit vollständig abgeschlossen.
    • Geändert § 8
      § 8 Verschwiegenheit auf Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO gestrafft; Verweis auf das Datengeheimnis nach § 53 BDSG ergänzt.
    • Rechtslage § 6
      Klarstellung: KI-Erkennung (NER) läuft auf eigener netcup-Infrastruktur in Deutschland; kein Versand an externe KI-Dienste außerhalb der EU.
  3. Version 2026-06

    1. Juni 2026 · Stand Mai 2026

    Erstveröffentlichung der öffentlichen AVV-Vorlage (Art. 28 DSGVO) samt Anlage zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM).

    • Neu
      Öffentliche Vorstellung des AVV-Muster-Entwurfs mit Präambel, § 1–§ 10 und TOM-Anlage (Art. 32 DSGVO).
    • Subauftragsverarbeiter § 6
      Ausweisung der Auftragsverarbeiter: netcup (Hosting, Nürnberg), Microsoft Azure Document Intelligence (OCR, Germany West Central), Stripe (Zahlungsabwicklung).

Fragen zu einer Version?

Wenn Sie eine bestimmte Änderung erläutert haben möchten oder eine ältere Fassung für Ihre Unterlagen benötigen, wenden Sie sich an info@datenmaske.de. Den verbindlichen Abschluss des AVV sowie Sicherheits-Fragebögen finden Sie auf der Seite Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).