Datenmaske
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Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach Artikel 35 der DSGVO ist ein systematischer Prozess zur Bewertung der Auswirkungen von Verarbeitungsvorgängen auf den Schutz personenbezogener Daten. Sie ist erforderlich, wenn eine Form der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen birgt — beispielsweise bei umfangreicher Verarbeitung sensibler Daten, bei systematischer Überwachung oder bei innovativen Technologien.

Eine DSFA muss mindestens enthalten: eine systematische Beschreibung der Verarbeitungsvorgänge und ihrer Zwecke, eine Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Verarbeitung, eine Abschätzung der Risiken für die betroffenen Personen sowie die Maßnahmen zur Risikominderung. Dazu gehören auch technische Maßnahmen wie Verschlüsselung, Pseudonymisierung und — im Kontext von Dokumenten — die Schwärzung personenbezogener Daten.

Der Einsatz von Datenmaske kann bei der DSFA als technische Maßnahme zur Risikominderung dokumentiert werden. Die automatische Erkennung und irreversible Schwärzung personenbezogener Daten reduziert das Risiko eines Datenschutzverstoßes bei der Weitergabe von Dokumenten. Das Schwärzungsprotokoll dient dabei als Nachweis für die ergriffenen Maßnahmen.

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