DSGVO Artikel 25 — Datenschutz durch Gestaltung
Artikel 25 der DSGVO verpflichtet Verantwortliche, Datenschutzprinzipien wie Datenminimierung bereits bei der Entwicklung technischer Systeme zu berücksichtigen — sogenannter Datenschutz durch Gestaltung (Privacy by Design). Zudem muss durch Standardeinstellungen sichergestellt werden, dass personenbezogene Daten nur soweit verarbeitet werden, wie für den jeweiligen Zweck erforderlich (Privacy by Default).
Privacy by Design bedeutet konkret: Technische Systeme müssen so gestaltet sein, dass sie die Verarbeitung personenbezogener Daten auf das nötigste Maß beschränken. Es müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, die darauf ausgelegt sind, die DSGVO-Prinzipien wirksam umzusetzen. Dazu gehören Pseudonymisierung, Datenminimierung, Transparenz und die Möglichkeit für Betroffene, ihre Rechte auszuüben.
Datenmaske setzt Privacy by Design konsequent um: Alle Datenverarbeitung erfolgt auf EU-Servern, Dokumente werden nach Ablauf einer konfigurierbaren Frist automatisch gelöscht, es werden keine externen KI-Dienste genutzt, und das Schwärzungsprotokoll gewährt volle Transparenz über alle durchgeführten Aktionen. Die Standardeinstellungen sind so gewählt, dass Datenschutz maximal ist — nicht minimal.