IFG Auskunftspflicht
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gewährt jedermann einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörde. Ähnliche Gesetze existieren auf Landesebene (Landesinformationsfreiheitsgesetze, LIFG). Behörden sind verpflichtet, auf Antrag Auskunft zu erteilen oder Akteneinsicht zu gewähren — jedoch mit wichtigen Einschränkungen zum Schutz von Drittdaten.
Wenn Behörden Dokumente im Rahmen des IFG herausgeben, müssen sie personenbezogene Daten Dritter vorab entfernen. Dies betrifft Namen von Privatpersonen, interne Personaldaten, Gesundheitsinformationen und weitere schutzwürdige Daten. Die Schwärzung muss dabei sorgfältig und vollständig erfolgen — unvollständige Schwärzung kann zu Datenschutzverstoßen führen. Die Praxis zeigt, dass dies bei großen Dokumentmengen ein erheblicher manueller Aufwand ist.
Datenmaske unterstützt Behörden bei der IFG-konformen Schwärzung, indem es personenbezogene Daten automatisch erkennt und zur Prüfung markiert. Der Nutzer behält die volle Kontrolle: Jede vorgeschlagene Schwärzung kann bestätigt oder abgelehnt werden. Das Protokoll dokumentiert den gesamten Vorgang und dient als Nachweis der ordnungsgemäßen Datenentfernung.