Schwärzung vs. Anonymisierung
Schwärzung und Anonymisierung werden im Alltag oft synonym verwendet, haben aber unterschiedliche rechtliche Bedeutungen. Schwärzung ist ein technischer Vorgang: Teile eines Dokuments werden unleserlich gemacht, indem der Text permanent entfernt und durch eine deckende Fläche ersetzt wird. Anonymisierung im Sinne der DSGVO bedeutet, dass personenbezogene Daten so verändert werden, dass sie keiner natürlichen Person mehr zugeordnet werden können — weder allein noch in Kombination mit anderen Daten.
Die DSGVO unterscheidet zudem zwischen Anonymisierung und Pseudonymisierung. Bei der Pseudonymisierung werden die Daten so verändert, dass sie ohne zusätzliche Informationen (den Schlüssel) nicht mehr einer Person zugeordnet werden können. Pseudonymisierte Daten gelten weiterhin als personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO. Erst wenn die Zuordnung irreversibel ausgeschlossen ist, spricht man von echter Anonymisierung — und die DSGVO findet keine Anwendung mehr.
Datenmaske führt eine technische Schwärzung durch, die den Text irreversibel aus dem PDF entfernt. Je nach Kontext kann diese Schwärzung zur Anonymisierung im Sinne der DSGVO führen — nämlich wenn alle identifizierenden Merkmale entfernt wurden. Das Schwärzungsprotokoll dokumentiert, welche Daten entfernt wurden, und unterstützt so die rechtliche Absicherung.